
Schutzkonzept Covid-19
Wir führen die Kurse und Fahrstunden unter Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend Hygiene und Schutz der Mitarbeiter und unserer Teilnehmer*innen durch.
Ein entsprechendes Schutzkonzept wurde erarbeitet und allen Mitarbeitern ausgehändigt.
Dazu gehört, dass wir entsprechendes Schutzmaterial kostenfrei an unsere Teilnehmer*innen abgeben:
Ein entsprechendes Schutzkonzept wurde erarbeitet und allen Mitarbeitern ausgehändigt.
Dazu gehört, dass wir entsprechendes Schutzmaterial kostenfrei an unsere Teilnehmer*innen abgeben:
- Hygienemasken
- Desinfektionsmittel
- Einwegsitzüberzüge
Motorrad Grundkurs
Der Motorrad Grundkurs ist ein gesetzlich vorgeschriebener Kurs, der vor der praktischen Führerprüfung absolviert werden muss.
Inhalt
Teilnehmer
Kursort Wyland
Inhalt
- Kursteil 1:
- Umgang mit Gas, Kupplung und Brems
- Spurgasse fahren
- Slalom fahren
- Figur 8 fahren
- Notbremsung - Kursteil 2:
- Fahren zu zweit
- Anfahren am Berg
- Einspuren, Zeichengabe
- Bremsbereitschaft
- Geschwindigkeitsgestaltung
- Verzweigungen und Einspurstrecken - Kursteil 3:
- Bremsen und Ausweichen
- Gegenlenken
- Beschleunigen und Bremsen
- Kurvenfahrtechniken
- Fahren in der Gruppe
- Überholmanöver
- Die Kursteile dauern jeweils 4 Lektionen
- Fr. 200.- pro Kursteil (4h)
- Fr. 600.- für 3 Kursteile (12h)
Teilnehmer
- maximal 5 pro Fahrlehrer
Kursort Wyland
- Bahnhof Henggart
- Bahnstrasse 10, Parkplatz P+Rail
- 8444 Henggart
- Link Routenplaner: Link
- Strassenverkehrsamt Winterthur
- Taggenbergstrasse 1
- 8408 Winterthur
- Link Routenplaner: Link
- Stationsstrasse 9
- 8424 Embrach
- Link Routenplaner: Link
Wieviele Kursteile muss ich besuchen ?
Die Anzahl Stunden die zu absolvieren sind, steht im Lernfahrausweis im Textfeld auf der rechten Seite.
Ausnahme: 6h entspricht neu 4h
Es gibt aber gerade in der Übergangszeit 2020/2021 Ausnahmen und Sonderlösungen:
4h - Kursteil 3 muss besuchen:
Die Anzahl Stunden die zu absolvieren sind, steht im Lernfahrausweis im Textfeld auf der rechten Seite.
Ausnahme: 6h entspricht neu 4h
Es gibt aber gerade in der Übergangszeit 2020/2021 Ausnahmen und Sonderlösungen:
4h - Kursteil 3 muss besuchen:
- Wer einen Lernfahrausweis der Kategorie A beschränkt hat und bereits vor dem 01. Januar 2021 Inhaber der Kategorie A1 war.
- Wer einen Lernfahrausweis der Kategorie A vor dem 1. Januar 2021 erworben hat und Inhaber der Kategorie A1 ist.
- Wer einen Lernfahrausweis der Kategorie A1 hat.
- Wer einen Lernfahrausweis der Kategorie A beschränkt hat und nicht Inhaber der Kategorie A1 ist.
- Wer einen Lernfahrausweis der Kategorie A vor dem 1. Januar 2021 erworben hat und nicht Inhaber der Kategorie A beschränkt oder Kategorie A1 ist.
- Wer einen Lernfahrausweis der Kategorie A beschränkt hat und die Kategorie A1 nach dem 1. Januar 2021 erworben hat.
- Wer einen Lernfahrausweis der Kategorie A hat und Inhaber der Kategorie A beschränkt ist.
- Mit dem neuen Gesetz kann es zu Situationen kommen, denen wir mit Sorge begegnen. Zum Beispiel ist es vorstellbar, dass jemand mit 15 Jahren den Kurs mit einem Roller absolviert, der maximal 45km/h fährt und ein paar Jahre später den Lernfahrausweis für die Kategorie A beschränkt erwirbt und mit einem Motorrad lernt, dass schwerer und schneller ist und viel mehr Leistung hat. Wir empfehlen in so einem Fall den freiwilligen Besuch des ganzen Kurses (Teil 1, 2 & 3) oder zumindest den Teil 3 als Auffrischung.
Ebenfalls empfehlen wir aus Sicherheitsgründen den Besuch des Kurses für alle:
- die schon länger nicht mehr mit einem Motorrad gefahren sind
- die den Grundkurs schon vor längerer Zeit absolviert haben
- die unsicher mit der aktuellen Technik sind (z.B. Vollbremsung mit ABS)
- die sich das neuste fahrtechnische Wissen aneignen wollen