CZV

CZV Aus- und Weiterbildung

EU Richtlinie 2018/645

Die Europäische Union hat am 18. April 2018 die neue Richtlinie «über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr» erlassen. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • eine Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • eine Aufwertung des Chauffeurberufs dank zusätzlicher Aus- und Weiterbildungen
  • eine umweltverträgliche und energieeffiziente Verwendung des Fahrzeugs

Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

Der Bundesrat hat beschlossen, die EU Richtlinie in der Schweiz wie in den meisten Ländern Europas umzusetzen. So gelten für die Schweizer Fahrer/innen die gleichen Voraussetzungen wie für deren Kolleginnen und Kollegen in den EU Staaten. Der Bundesrat hat deshalb am 15. Juni 2007 die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse, die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV), verabschiedet.

CZV Ausbildung

Für den berufsmässigen Güter- und Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien C1, C, D1, und D wird nebst bestandener praktischer Fahrprüfung zusätzlich ein Fähigkeitsausweis benötigt. 

Die Erlangung des Fähigkeitsausweises bedingt das bestehen einer schriftlichen Zusatztheorieprüfung beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons (90m / 40 Fragen), einer mündlichen Theorieprüfung (3 x 30m über Alltagssituationen) und einer praktischen Prüfung (1 x 30m lösen einer manuellen Aufgabe) an einem der Stützpunkte der ASTAG. Nach bestandenen Prüfungen kann der Fähigkeitsausweis auf der Webseite cambus.ch bestellt werden.

Mit dem Besuch des 6 tägigen CZV Ausbildungskurses werden die Chancen die geforderten Prüfungen zu bestehen deutlich erhöht. Der Kurs ist in 12 Module aufgeteilt, in denen sämtliche Themen für die Prüfungen behandelt werden.

Die Prüfungen können nur zweimal wiederholt werden. Wir raten deshalb davon ab, die Prüfungen unvorbereitet zu absolvieren.

CZV Weiterbildung

Innerhalb von fünf Jahren müssen fünf Tage Weiterbildung bei einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden. Die Weiterbildung kann in Tageskursen von je sieben Stunden oder als Wochenkurs absolviert werden. Auch wer den Fähigkeitsausweis sowohl für den Personen- als auch den Gütertransport besitzt/benötigt, muss nur fünf Kurstage besuchen und kann die Kursthemen beliebig wählen.

Ausbildungsbestätigung

Einmalig kann nach bestandener praktischer Fahrprüfung eine Ausbildungsbestätigung ausgestellt werden. Die Ausbildungsbestätigung kostet Fr. 1000.- und wird beim Besuch der CZV Ausbildung beim Driving-Park angerechnet. 
Die Ausbildungsbestätigung ist 1 Jahr gültig und darf kein zweites Mal ausgestellt werden.

Fähigkeitsausweis

für den berufsmässigen Güter- oder Personentransport ist der Fähigkeitsausweis vorgeschrieben.

Ablauf zur Erlangung des Fähigkeitsausweises nach bestandener Prüfung:
1

CZV Ausbildung

CZV Vorbereitungskurs 6 Tage
Anmeldung: Link
2

schriftliche Theorieprüfung CZV

beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons Anmeldung für Kt. ZH: Link
3

mündliche Theorieprüfung CZV

bei ASTAG
Anmeldung: Link
4

allgemeiner Teil Praxis CZV

bei ASTAG
Anmeldung: Link
5

Bestellung Fähigkeitsausweis

bei cambus.ch
Anmeldung: Link
  • Customer Care
  • (888) 123-4567

Kontakt

Adresse:
Driving-Park AG
Technikumstrasse 73
8400 Winterthur
Telefon: 052 212 77 66
Email: info@driving-park.ch

Das Büro ist zu den üblichen Bürozeiten besetzt


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